Essay
Drei Fragezeichen zur rhetorischen Evidentia
Warum es um Bildlichkeit geht und sie nicht alles ist
Die drei aufzuwerfenden Fragen betreffen die von Bernd Steinbrink in Bern vorgestellte Lesart der Geschichte der Evidentia, umkreisen aber auch ganz grundsätzlich den Begriff der Evidentia selbst.
1 Geht es bei der Evidentia immer um Affekterregung?
Bei der Ergründung von Evidenz in der Rede (Evidentia) tauchen in der Rhetorikgeschichte immer wieder die zwei Begriffe enérgeia und enárgeia auf. Beinahe gleichklingend, werden sie auch inhaltlich weder klar unterschieden noch einheitlich verwendet. Doch lassen sich aus den beiden Begriffen wiederum zwei unterschiedliche Aspekte von Evidentia ableiten: Evidenz wird zum einen durch Lebhaftigkeit oder Verlebendigung erzeugt, wenn beispielsweise etwas Unbeseeltes als beseelt beschrieben wird, zum anderen durch Deutlichkeit oder Detaillierung, etwa die Aufzählung von Einzeldetails eines Ereignisses in der Rede. Beim Aspekt der Lebhaftigkeit scheint die Verbindung zur Affekterzeugung naheliegend, da mit einer lebendigen Darstellung nicht nur der Ausdruck, sondern auch die Erlebnisqualität gesteigert wird. Der zweite Aspekt, die Deutlichkeit, zielt jedoch zumindest vordergründig nicht auf die Affekte, sondern dient vor allem der Verdeutlichung einer Aussage. Hier wäre die Absicht also erst einmal eine basal kommunikative, nämlich das Verstehen zu fördern, bei der es nicht zwingend um Affekterregung geht. Evidentia wäre somit ein Element der Tugenden des Sprechens überhaupt, das noch vor dem Redeschmuck und den verschiedenen Formen der Affekterzeugung käme.
Wenn man ein von Quintilian (Inst. Orat. VIII 3, 67—69) genanntes Beispiel für Evidentia anschaut, wird aber klar, dass auch Detailreichtum oft mit dem Generieren einer Affektwirkung einhergeht. So ist die knappe Nachricht »Die Stadt wurde erobert« nicht nur weniger eingängig, sondern auch weniger bewegend als eine detailreiche Beschreibung der einzelnen Vorgänge der Stadteroberung: das Flammenmeer, das Krachen der einstürzenden Dächer, die schreienden und weinenden Kinder usw. Erst im Detail entfaltet sich das ganze Ausmass der Tragödie und ein »Gefühl des Jammers« beim Zuhörer (a. a. O., 67). Die affektive Wirkung ist hierbei jedoch auch der Emotionalität und Komplexität der geschilderten Geschehnisse selbst zuzuschreiben. Würde im Gegensatz dazu eine öde Szenerie, z. B. der Arbeitsalltag eines Büroangestellten, ähnlich detailliert beschrieben, so führte dies eher zu Monotonie und Langeweile. Allerdings müsste wohl auch diese Reaktion als affektiv gelten.
Die Verbindung von Evidentia und Affekterregung scheint jedoch nicht notwendig zu sein. Evidenz lässt sich zunächst einmal unabhängig von der affektiven Wirkung auf formaler Ebene feststellen, z. B. wenn konkretisierende Beschreibungen gehäuft auftreten oder menschliche Adjektive für Naturphänomene verwendet werden. Erst dann ist von Fall zu Fall zu schauen, ob und in welcher Weise dadurch Affekte angeregt werden sollen und können. Evidentia wäre dann eher zu verstehen im Sinne einer Verstärkungstechnik, um die jeweils intendierte Wirkung zu erhöhen, sei diese nun affektiv oder rational oder sei sie auf Jammer, Langeweile oder größtmögliche Verständlichkeit angelegt.
2 Geht es bei der Evidentia immer um Realitätserzeugung?
Ciceros Vorstellung von Evidentia als Vor-Augen-Führen oder Unmittelbar-vor-Augen-Stellen (»sub aspectum paene subiectio«, De orat. III, 202; von Quintilian in der Wendung »sub oculos subiectio« noch verstärkt, Inst. Orat. IX 2, 40) deutet darauf hin, dass Evidentia eine Form von Realität oder Unmittelbarkeit erzeugt. Der Sachverhalt wird nicht einfach ausgesagt, sondern vorgeführt, ja, das Ereignis soll von Rhetor und Publikum quasi erlebt oder durchlebt werden. Es soll nicht als geschehen vorgeführt werden, sondern eben so, wie es geschehen ist, als würde es in diesem Moment erst stattfinden (Quint. Inst. Orat. IX 2, 40—43). Eine evidente Darstellung versucht, an den Seheindruck des Ereignisses heranzureichen, »ein Gesamtbild der Dinge abzuzeichnen« und somit die Zuhörer quasi zu Augenzeugen zu machen (ibid. VIII 3, 62—63).